
Passierte Kost präsentiert: 5 Minuten Gesundheitswesen Folge 22/2024
1. Grundgesetz wird 75 Jahre
Anlässlich des 75. Jubiläum des Grundgesetztes macht der Deutsche Pflegerat in einer Pressemitteilung auf dessen Bedeutung in der Pflege aufmerksam. Präsidentin Christine Vogler bezieht sich darin vor allem auf den Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dies gehe einher mit der Achtung der Menschenrechte und der kulturellen Rechten, sowie einer respektvollen Behandlung. Auch das Berufsverständnis der Pflege baue auf diese Grundpfeiler. Vogler betont, dass das auch bedeute, dass Organisationen und Parteien, die Menschen nicht in ihrer Gleichheit wahrnehmen, niemals eine Option für Pflegende sein können. Rechtsradikale und verfassungsfeindliche Parteien seien mit dem Kodex der Pflege nicht zu vereinbaren. Sie erklärt aber auch, dass das Grundgesetz nicht unveränderlich sei. Der Deutsche Pflegerat fordert eine Einbeziehung des Grundrechts auf eine gute pflegerische Versorgung sowie auf gute Rahmenbedingungen für Pflegende.
Quelle:deutscher-pflegerat.de
2. Immer mehr Pflegebedürftige
Dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland immer weiter ansteigt, wissen wir inzwischen. Doch nun wurde bekannt, dass diese Zahl höher ist als zunächst angenommen. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit. Für 2023 wurde ursprünglich mit einem Zuwachs von 50.000 Menschen bei der Pflegeversicherung gerechnet. Tatsächlich waren es aber über 360.000 Menschen. Die Ursache der explosionsartigen Erhöhung ist noch unklar. Eine Hypothese sei nach Angaben Lauterbachs Nachholeffekte bei der Einstufung von Betroffenen nach der Coronapandemie. Dies werde nun überprüft. Außerdem sprach er von einem Sandwicheffekt, weil die Generation der sogenannten Babyboomer und ihre Eltern gleichzeitig pflegebedürftig werden. Das liege mitunter an Fortschritten in der Medizin, wodurch Menschen schlichtweg länger leben als früher. Lauterbach betonte die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung der Pflege. Eine Reform in diesem Bereich sei aber in seiner Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen.
Quelle:aerzteblatt.de
3. Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz
Letzte Woche, am 22. Mai, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, kurz GVSG, beschlossen. Parallel zur Krankenhausreform soll damit auch die ambulante Versorgung gestärkt werden. Im Kern zielt das GVSG darauf ab, den Hausarztberuf attraktiver zu machen, die regionale ambulante Versorgung zu stärken, die hausärztliche und ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterzuentwickeln, den Zugang zu Leistungen zu verbessern sowie die Transparenz zu erhöhen. Das beinhaltet zum Beispiel, dass Hausarztleistungen ohne Kürzungen vergütet werden sollen, Patient:innen mit leiten chronischen Erkrankungen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen, und Vorhaltepauschalen eingeführt werden. Außerdem wird es leichter für Gemeinden und Städte, kommunale MVZs zu gründen und die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung soll verbessert werden. Karl Lauterbach sagte dazu, dass das Gesundheitssystem eine Generalüberholung brauche, um stark zu bleiben.
4. Neue Hitzeschutzpläne für Einrichtungen
Das Bundesgesundheitsministerium hat neue Empfehlungen für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Diese umfassen konkrete Maßnahmen für die Sommermonate sowie die Hitze-Warnstufen 1 und 2. Laut dem Ministerium werde der Klimawandel Hitzeschutz zu einem Dauerproblem machen. Darauf müsse Deutschland jetzt systematisch und langfristig vorbereitet werden, um Patientensterben zu verhindern. Denn besonders ältere und kranke Menschen, also jene die sich oft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufhalten, seien gefährdet. Der sogenannte Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser umfasst sieben Seiten mit fünf konkreten Bereichen. Diese sind Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Sommer, Maßnahmen während der Sommermonate, Maßnhamen bei Hitze-Warnstufe 1, Zusätzliche Maßnahmen bei Hitze-Warnstufe 2, und Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Anpassung. Hier der Link zu dem offiziellen Dokument: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzeschutzplan_Krankenhaeuser_BF.pdf
Quelle:bibliomed-pflege.de
5. Fehler in neuem Klinik-Atlas
Die Deutsche Krankenhausgesellschafft, kurz DKG, macht in einer Pressemitteilung auf Fehler in dem neuen Transparenzatlas aufmerksam. Diese könnten im schlimmsten Fall sogar gefährlich für Patient:innen werden, heißt es. Die DKG nennt drei konkrete Beispiele, in denen Daten über bestimmte Kliniken faktisch falsch seien. Wie zum Beispiel im Fall des Krankenhauses Bethanien in Solingen. Dieses sei ein ausgewiesenes Lungenzentrum und von der Krebsgesellschaft zertifiziert. Allerdings liste der Klinik-Atlas das Haus bei der Suche nach Lungenkarzinom-Behandlungen nicht auf. Mehrere Lokalzeitungen sollen wohl schon über falsche Daten berichtet haben und zahlreiche Journalist:innen schüttelten nach einem Selbsttest den Kopf. Die DKG fordert Lauterbach auf, die Kritik umgehend ernst zu nehmen und Fehler zu korrigieren.
Quelle:dkgev.de