Passierte Kost präsentiert: 5 Minuten Gesundheitswesen Folge 22/2023
1. Bundestag beschließt neues Pflegegesetz
Letzte Woche wurde im Bundestag das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beschlossen. Es soll Pflegebedürftige in Zukunft entlasten und gleichzeitig die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Lauterbach sprach von deutlichen Verbesserungen für die Pflege, auch wenn die Maßnahmen kein perfektes Gesetz darstellen würden. Weitere Schritte, zum Beispiel zur Finanzierung der Pflegeversicherung sollen noch folgen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab Juli der Pflegebeitrag angehoben wird. Dadurch sollen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro generiert werden. Außerdem sollen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 angehoben werden, genauso wie die Zuschläge der Pflegekassen an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Das Gesetz soll auch zu besseren Arbeitsbedungen beitragen, etwa durch die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens. Der Deutsche Pflegerat kritisierte das Gesetz, es sei nur eine kurzfristige, notdürftige Rettung des Systems.
Quelle:aerzteblatt.de
2. Kritik am Eckpunktepapier zur Krankenhausreform
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, kurz DBfK, hat scharfe Kritik am Eckpunktepapier zur geplanten Krankenhausreform geäußert. Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte seien ein Schlag ins Gesicht für die professionelle Pflege. Denn ursprünglich war vorgesehen, die pflegerische Leitung in Level-1i-Krankenhöusern fachlich auszugestalten. Nun sollen Pflegefachpersonen dort lediglich die Geschäfte verwalten dürfen. Dabei könnten von Advanced Practice Nurses geleitete Level-1i-Häuser einen Schlüssel für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung bieten. Laut DBfK wird die Pflege also wieder in ihre traditionellen Schranken verwiesen. Außerdem werde die Qualität der Versorgung und damit die Leistungsgruppen über medizinische und technische Kriterien definiert. Die Qualität der pflegerischen Leistung hingegen werde in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt. Der DBfK sieht hier keine Veränderung zum bestehenden DRG-System, und Pflege sei lediglich ein Kostenfaktor. Die Politik wiederhole damit einen bekannten Fehler: Medizin wird als Leistung betrachtet und pflegerische Leistungen werden nicht verstanden und wertgeschätzt!
Quelle:dbfk.de
3. Engpässe bei Diabetesmedikament
Durch einen Social Media Hype verbreitet sich gerade der Trend, dass das Diabetesmedikament Semaglutid beim Abnehmen hilft. Weil immer mehr Menschen sich das Medikamenten als Diäthilfe bestellen, kommt es mittlerweile zu Engpässen. Und Menschen mit Diabetes, die auf Semaglutid angewiesen sind, bekommen Probleme. Was hier gerade passiert wird auch als Off-Label-Use bezeichnet. Das heißt, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung hat. Viele Promis haben das Diabetesmedikament in den vergangenen Monaten empfohlen, unter ihnen auch Tech-Milliardär Elon Musk. Und so berichten Ärzte von einer verstärkten Nachfrage von Patient:innen nach dem Mittel.
Quelle:krankenkassen.de
4. Neue pflegerische Weiterbildung
In Sachsen-Anhalt haben die zuständigen Behörden eine modulare, berufsbegleitende Weiterbildung entwickelt, die den Einstieg in die Pflegehilfe erleichtern soll. In erster Linie soll sich das Angebot an ungelernte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Quereinsteiger.innen richten. Die Weiterbildung umfasst 700 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in Verbindung mit einem Nachweis über 850 Praxisstunden. Im Anschluss wird eine Prüfung zur Pflegehilfskraft abgelegt. Der Abschluss kann dann auch für eine weiterführende Qualifizierung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann angerechnet werden. Das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt teilte mit, dass dies eine niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit für bildungsferne Interessenten mit mindestens Hauptschulabschluss sei. Mit der Einführung wolle man einen wichtigen Beitrag leisten, um die rund 24.000 Vollzeitstellen in der Pflegebranche neu zu besetzten.
Quelle: bibliomed-pflege.de
5. Pflegestudiumstärkungsgesetz auf dem Weg
Letzte Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung gebilligt. Diese ist als duales Studium angelegt, welches Ausbildungsverträge mit den Praxiseinrichtungen vorsieht. Mit dem Gesetz soll die Finanzierung der praktischen Einsätze in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Durch Übergangsvorschriften sollen auch bereits Studierende rückwirkende finanzielle Unterstützung erhalten. Außerdem soll das Gesetz Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte vereinheitlichen und vereinfachen. Schon seit einiger Zeit setzen sich der Deutsche Pflegerat und seine Mitgliedsverbände dafür ein, dass Pflegestudium attraktiver zu machen. Dadurch soll die Akademisierungsquote in der Pflege gestärkt, und Pflegeberufe im Allgemeinen aufgewertet werden.
Quelle: springerpflege.de