Monetäre Engpässe vorprogrammiert: Geänderte Fälligkeit von Gehältern
Die Neuregelungen der Fälligkeit von Entgelten (§ 3 Abs. 1) hat zur Folge, dass die Gehälter spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats fällig sind, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war und nicht, wie bisher, bis zum 15. des Folgemonats. Somit werden Pflegedienste im Mai mit gleich zwei Gehaltszahlungen belastet - Liquiditätsengpässe sind vorprogrammiert.
Damit Pflegedienste den neuen Bestimmungen so souverän begegnen können wie den sonstigen alltäglichen Herausforderungen ihres Pflegealltags, haben wir mit unserem Partner ein neues Angebot geschaffen: Die Vorfinanzierung mit CashDirekt. Gemeinsam mit der NOVENTI HealthCare (azh) - einem Unternehmen der NOVENTI Group mit über 30 Jahren Erfahrung in den Bereichen Abrechnung, Finanz- und IT-Dienstleistungen - können Pflegedienste sorgenfrei mit den Kostenträgern abrechnen. Mit CashDirekt werden diese Einnahmen vorfinanziert, um die Zeit bis zur Auszahlung der Kostenträger zu überbrücken. So bleiben Pflegedienste liquide und können die Gehälter rechtzeitig anweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der NOVENTI HealthCare (azh) unter www.azh.de/produkte/cashdirekt/ oder in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Vertriebsmitarbeiter unter 030-609811120. Sprechen Sie uns gerne an.